Export landwirtschaftlicher Nutztiere

Zuständig

Beschreibung

Grundsätzlich ist für das Verbringen von Nutztieren und deren Erzeugnisse in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die Ausfuhr in Drittländer eine amtstierärztliche Untersuchung der Exporttiere mit die Ausstellung einer amtlichen Gesundheitsbescheinigung vor dem Export erforderlich.

Die Zertifikate werden innerhalb der EU durch eine sog. TRACES-Meldung elektronisch an das zuständige Veterinäramt des Bestimmungsortes übermittelt. Ein Original ist beim Transport mitzuführen.

Bei der Ausfuhr in Drittländer werden durch diese Länder häufig zusätzliche Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere gestellt. Für einen Drittlandexport wird daher häufig eine längere Vorbereitungszeit benötigt, beispielsweise auf Grund von vorher durchzuführenden Blutuntersuchungen.

Der amtliche Tierarzt kontrolliert den Gesundheitszustand der Exporttiere vor dem Verbringen, ebenso die tierschutzrechtliche Belange bei der Verladung und den Transportmitteln.

Hinweise

Das Verbringen von landwirtschaftlichen Nutztieren in Länder der Europäischen Union ist mindestens zwei Werktage vorher telefonisch (03371) 6082201 oder per Fax unter (03371) 6089040 oder E-Mail anzumelden.
Für Ausfuhren in ein Drittland sind die erforderlichen aktuellen Gesundheitsbescheinigungen und die Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes grundsätzlich vom Exporteur rechtzeitig zu besorgen und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Begutachtung und Planung der erforderlichen Exportuntersuchung vorzulegen. Für Langstreckentransporte mit einer Transportdauer von mehr als acht Stunden ist zusätzlich ein Transportplan vorzulegen, in dem unter anderem die Transportroute und Kontrollstellen für die Tiere einzutragen sind.

Bitte beachten Sie

Auf die Anforderungen an das Transportfahrzeug und die Sachkunde des Betreuers wird hier nicht eingegangen.

Rechtliche Grundlagen

Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung, EU-Richtlinien, VO (EG) 1/2005, Tierschutztransportverordnung

Gebühren

nach Gebührenordnung

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Herr R. Heinrich
Sachbearbeiter Haushalt und Export
Zimmer: C1.2.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2210 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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