Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis.
Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde, den Fahrschulen (nur Ersterteilung und Erweiterung), der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Die theoretische Prüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen; die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach bestandener Theorie erfolgen.
Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, bei den Fahrschulen, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild
- für die Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T:
- Erste-Hilfe-Nachweis sowie Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- für die Klassen C, C1, C1E, C, CE, D, D1, DE, D1E:
Erste-Hilfe-Nachweis (bei Verlängerung nicht erforderlich) sowie eine ärztliche (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit, Orientierungs- , Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit sowie ein behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gültigkeit ausländischer Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland
Validity of foreign driving licences in the Federal Republic of Germany
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle