Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.
Die Beantragung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erfolgt durch ein geteiltes Antragsverfahren. Im ersten Schritt wird die Anwärterbefugnis beantragt. Nach Erteilung der Anwärterbefugnis wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis beantragt. Nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE kann eine Erweiterung auf die Klassen A, CE und DE beantragt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie wie folgt:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau K. Schaffert
Sachbearbeiterin
Zimmer: 16
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 2822 03371 608 9061 katrin.schaffert@teltow-flaeming.de
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle