Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.
Die Beantragung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erfolgt durch ein geteiltes Antragsverfahren. Im ersten Schritt wird die Anwärterbefugnis beantragt. Nach Erteilung der Anwärterbefugnis wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis beantragt. Nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE kann eine Erweiterung auf die Klassen A, CE und DE beantragt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie wie folgt:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau K. Schaffert
Sachbearbeiterin
Zimmer: 16
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 2822 03371 608 9061 katrin.schaffert@teltow-flaeming.de
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde
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Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
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