Verlust, Ersatz eines Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatzdokument wird sofort ausgestellt.
Im Regelfall werden eidesstattliche Versicherungen abgenommen.
Sollte sich das in Verlust geratene Dokument wieder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich abzugeben!
Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate; Verlusterklärung; ggf. gültige Hauptuntersuchung
siehe Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Frau I. Siebert
Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
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