Zulassung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich auf Ihren Namen/Ihre Firma
siehe Wunschkennzeichen
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungstelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II/Allgemeine Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Vollmacht bei Vertretung, Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate -, bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung), bei Minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung/Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten einschl. beider Ausweise; Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung oder ggf. die vorhandenen Kennzeichen sowie gültige Hauptuntersuchung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle