Feinstaubplakette

Zuständig

Beschreibung

Innerhalb von Bereichen, die zur Umweltzone erklärt worden sind, (z. B. die Innenstadt Berlins seit 1. Januar 2008), dürfen nur Kraftfahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Umweltplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.

Die neue Kennzeichen-Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, und zwar unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

Hinweise

Die Feinstaubplakette kann auch bei Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV, GTÜ und bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsstellen erworben werden.
Ausnahmegenehmigungen von der Feinstaubverordnung sind bei den jeweiligen Bundesländern oder Städten zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie

Die neue Regelung gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner und Besucher. Wer ohne Feinstaubplakette z. B. in die Berliner Innenstadt fährt, der muss mit Strafe rechnen.

Notwendige Unterlagen

Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I

Rechtliche Grundlagen

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Betrag zur Schadstoffbelastung

Gebühren

5 Euro

Links

Ansprechpersonen

Herr H. Knaute
Sachbearbeiter
Zimmer: 13

Kfz-Zulassungsstelle Zossen
Stubenrauchstraße 26c
15806 Zossen

03377 305 834 03377 305 833

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026

Hinweise zur Terminbuchung

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Freitag, 15. Mai 2026

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