Wer den Fischfang mit der Handangel nur auf Friedfische ausüben möchte, benötigt keinen Fischereischein. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren.
Wer den Fischfang mit allen Fischereigeräten und wer den Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein.
Jugendfischereischeine sind für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren im Land Brandenburg nicht zwingend erforderlich. Sie können diese auf Antrag, mit den persönlichen Angaben des Kindes und einem Passbild dennoch beantragen (erforderlich in anderen Bundesländern).
Voraussetzungen für den Erwerb eines Fischereischeines:
Ein Fischereischein kann erlangt werden von Personen,
- die erfolgreich an einer Anglerprüfung teilgenommen haben oder
- mit einer abgeschlossenen fischereilichen Berufsausbildung oder
- die eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung
abgeschlossen haben,
- die als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten
oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Fischereiabgabe:
Grundsätzlich benötigt jeder Angler, der angelt oder fischt eine Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke. Die Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke kann auch unter anderem von Angelvereinen, in Angelläden oder im Internet unter der unten angegebenen Internetadresse erworben werden.
Angelerlaubnis:
Grundsätzlich benötigt jeder Angler eine Angelerlaubnis (Angelkarte bzw. Mitgliedsausweis eines Angelvereines) von dem Gewässer, welches beangelt werden soll.
Näheres zur Mitgliedschaft in einem Angelverein oder zum Erwerb von Angelkarten für die vom Landesanglerverband Brandenburg e. V. fischereilich bewirtschafteten Gewässer in Brandenburg/ Berlin erfahren Sie unter http://www.landesanglerverband-bdg.de/.
Für die Erteilung von Fischereischeinen sind ein Passbild sowie ein Nachweis der oben genannten Voraussetzungen einzureichen. Bei postalischer Zusendung des Fischereischeines und/oder der Fischereiabgabe bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag.
Prüfungszeugnis nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Anglerprüfung
und/oder ein anderer Befähigungsnachweis gem. Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), sowie die unterzeichnete Datenschutzerklärung nach Artikel 13 der EU-DSGVO
§ 17 BbgFischG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
für den Fischereischein: 25 Euro
für den Jugendfischereischein: 2,50 Euro
Fischereiabgaben
Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr für Erwachsene: 12 Euro
Fischereiabgabe für fünf Jahre bzw. das laufende Kalenderjahr
und vier folgende Kalenderjahre für Erwachsene 40 Euro
Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr
für Kinder ab 8 Jahren: 2,50 Euro
Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben erfolgt nur durch Überweisung !
Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)
IBAN: DE86 1605 0000 3633 027598
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name des Betroffenen und 122030.431110
keine
Landesanglerverband
Erwerb von Fischereiabgabemarken (Fischereischutzgenossenschaft "Havel" Brandenburg e.G)
Frau A. Otto
Sachbearbeiterin Untere Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2114 03371 608 9020 ariane.otto@teltow-flaeming.de
Herr R. Schütze
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2115 03371 608 9020 reno.schuetze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle