Fischereischein

Zuständig

Beschreibung

Wer den Fischfang mit der Handangel nur auf Friedfische ausüben möchte, benötigt keinen Fischereischein. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren.
Wer den Fischfang mit allen Fischereigeräten und wer den Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein.

Jugendfischereischeine sind für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren im Land Brandenburg nicht zwingend erforderlich. Sie können diese auf Antrag, mit den persönlichen Angaben des Kindes und einem Passbild dennoch beantragen (erforderlich in anderen Bundesländern).

Hinweise

Voraussetzungen für den Erwerb eines Fischereischeines:

Ein Fischereischein kann erlangt werden von Personen,
- die erfolgreich an einer Anglerprüfung teilgenommen haben oder
- mit einer abgeschlossenen fischereilichen Berufsausbildung oder
- die eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung
abgeschlossen haben,
- die als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten
oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Fischereiabgabe:

Grundsätzlich benötigt jeder Angler, der angelt oder fischt eine Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke. Die Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke kann auch unter anderem von Angelvereinen, in Angelläden oder im Internet unter der unten angegebenen Internetadresse erworben werden.

Angelerlaubnis:

Grundsätzlich benötigt jeder Angler eine Angelerlaubnis (Angelkarte bzw. Mitgliedsausweis eines Angelvereines) von dem Gewässer, welches beangelt werden soll.
Näheres zur Mitgliedschaft in einem Angelverein oder zum Erwerb von Angelkarten für die vom Landesanglerverband Brandenburg e. V. fischereilich bewirtschafteten Gewässer in Brandenburg/ Berlin erfahren Sie unter http://www.landesanglerverband-bdg.de/.

Bitte beachten Sie

Für die Erteilung von Fischereischeinen sind ein Passbild sowie ein Nachweis der oben genannten Voraussetzungen einzureichen. Bei postalischer Zusendung des Fischereischeines und/oder der Fischereiabgabe bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag.

Notwendige Unterlagen

Prüfungszeugnis nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Anglerprüfung
und/oder ein anderer Befähigungsnachweis gem. Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), sowie die unterzeichnete Datenschutzerklärung nach Artikel 13 der EU-DSGVO

Rechtliche Grundlagen

§ 17 BbgFischG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Gebühren

für den Fischereischein: 25 Euro
für den Jugendfischereischein: 2,50 Euro
Fischereiabgaben
Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr für Erwachsene: 12 Euro
Fischereiabgabe für fünf Jahre bzw. das laufende Kalenderjahr
und vier folgende Kalenderjahre für Erwachsene 40 Euro
Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr
für Kinder ab 8 Jahren: 2,50 Euro

Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben erfolgt nur durch Überweisung !

Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)
IBAN: DE86 1605 0000 3633 027598
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name des Betroffenen und 122030.431110

Links

keine

Ansprechpersonen

Frau A. Otto
Sachbearbeiterin Untere Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2114 03371 608 9020

Herr R. Schütze
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.03

03371 608 2115 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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