Fliegende Bauten

Zuständig

Beschreibung

Als "fliegende Bauten" bezeichnet man Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispiele: Anlagen des Schaustellergewerbes (Karussells, Tribünen, Buden und Zelte).

Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch. Zuständig dafür ist die oberste Bauaufsichtsbehörde. In § 71 Abs. 2 BbgBO sind die fliegenden Bauten aufgezählt, die keine Ausführungsgenehmigung benötigen. Beispiele:
- fliegende Bauten mit nicht mehr als 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden,
- Zelte, die fliegende Bauten sind, mit nicht mehr als 75 m² Grundfläche

Hinweise

Werden fliegende Bauten länger als drei Monate am selben Ort aufgestellt, prüft die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Zerlegbare Anlagen, die dazu bestimmt sind, auf Dauer oder wiederholt länger als drei Monate am selben Ort aufgestellt zu werden, sind keine fliegenden Bauten. Hier ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor diese Anlagen aufgestellt werden dürfen (siehe unter Baugenehmigung).
Beispiele:
- saisonbedingte Verkaufs-, Ausstellungs- oder Schutzzelte

Bitte beachten Sie

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ist unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen, wenn fliegende Bauten mit Ausführungsgenehmigung aufgestellt werden sollen.

Notwendige Unterlagen

Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch

Rechtliche Grundlagen

BbgBO, BbgBauGebO, GebG Bbg

Gebühren

100 bis 250 Euro

Links

Ansprechpersonen

Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4337 03371 608 9160

Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03

03371 608 4311 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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