Zuwendungsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren zu fördernde Flächen im Land Brandenburg liegen.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Landwirtschaftsamt. Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres, der auf das Jahr der Antragstellung folgt und darf die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten. Der form- und termingebundene ELER-Antrag ist bis zum 15.12. beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Zur Etablierung der mehrjährigen Blühstreifen sind die in den gesonderten Hinweisen für die Antragstellung aufgeführten Blühmischungen zu verwenden. Mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen weisen eine Mindestgröße von 0,3 Hektar auf und sind mindestens 10 Meter und maximal 50 Meter breit. Die Verpflichtung bezieht sich auf höchstens 10 Prozent der beantragten Ackerfläche.
Pachtverträge, Nutzungsvereinbarungen
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in der jeweils geltenden Fassung
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau,
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfGBbg),
§§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, insbesondere die allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Frau S. Grofe
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4712 03371 608 9500 silvia.grofe@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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Gesonderte Sprechzeiten:
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