Förderung von Flächen in Natura 2000-Gebieten

Zuständig

Beschreibung

Zuwendungsberechtigt sind alle landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren zu fördernde Flächen im Land Brandenburg oder Berlin liegen. Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß § 32 Absatz 2 - 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgelegt sein.

Im Rahmen der Richtlinie gibt es verschiedenen Fördermaßnahmen, u.a.
- Extensive Grünlandnutzung
- Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung                                          
- Hohe Wasserhaltung
- Nutzungseinschränkung Ackerland

Hinweise

Der form- und termingebundene Antrag als Bestandteil des jährlichen Agrarförderantrages ist bis zum 15.05. beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu stellen. Die angegebenen Flächen müssen sich tatsächlich in einem Schutzgebiet befinden. Ein Bestätigungsvermerk der unteren Naturschutzbehörde ist zwingend erforderlich. Die Bagatellgrenze beträgt 250 Euro pro Unternehmen und Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird entschieden.

 

Notwendige Unterlagen

Pachtverträge, Nutzungsvereinbarungen

Rechtliche Grundlagen

VO (EG) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der VO (EU) 1303/2013 und der VO (EU) Nr. 1306/2013 einschließlich der Änderungen und
Durchführungsbestimmungen der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten, Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfGBbg, §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Grofe
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4712 03371 608 9500

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
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