Zuwendungsberechtigt sind alle landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren zu fördernde Flächen im Land Brandenburg oder Berlin liegen. Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß § 32 Absatz 2 - 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgelegt sein.
Im Rahmen der Richtlinie gibt es verschiedenen Fördermaßnahmen, u.a.
- Extensive Grünlandnutzung
- Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung
- Hohe Wasserhaltung
- Nutzungseinschränkung Ackerland
Der form- und termingebundene Antrag als Bestandteil des jährlichen Agrarförderantrages ist bis zum 15.05. beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu stellen. Die angegebenen Flächen müssen sich tatsächlich in einem Schutzgebiet befinden. Ein Bestätigungsvermerk der unteren Naturschutzbehörde ist zwingend erforderlich. Die Bagatellgrenze beträgt 250 Euro pro Unternehmen und Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird entschieden.
Pachtverträge, Nutzungsvereinbarungen
VO (EG) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der VO (EU) 1303/2013 und der VO (EU) Nr. 1306/2013 einschließlich der Änderungen und
Durchführungsbestimmungen der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten, Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfGBbg, §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Frau S. Grofe
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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