Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Förderrichtlinie Denkmalpflege des Landkreises Teltow-Fläming. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Sicherung, den Erhalt, die Pflege, die Erforschung und die sinnvolle Nutzbarmachung der wertvollen Denkmale in unserer Region zu gewährleisten.
Historische Denkmale sind lebendige Zeugnisse vergangener Zeiten und tragen zur kulturellen Identität unseres Landkreises bei. Mit unserer Förderrichtlinie möchten wir Sie unterstützen, diese Schätze für zukünftige Generationen zu bewahren und zu erhalten.
Zuschüsse werden gewährt für Baudenkmale, Gartendenkmale, technische und bewegliche Denkmale, Bodendenkmale und prägende Gebäude in Denkmalbereichen.
Zuwendungsfähige Maßnahmen können insbesondere sein:
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Denkmalen im Landkreis Teltow-Fläming.
Die zuwendungsfähigen Maßnahmen müssen den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Vorliegen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, soweit notwendig, ist Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen.
Der Antrag ist bis zum 30. November des Vorjahres des Bewilligungszeitraums bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die Höhe des Zuschusses soll in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen und insgesamt 10.000 Euro nicht überschreiten.
Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Denkmalpflege und dem zugehörigen Merkblatt.
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des von der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Verfügung gestellten Antragsformulars gewährt. Der Antrag muss eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, die Gesamtkosten anhand eines Kostenangebotes einer Fachfirma, einen Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und Fotos vom Bestand enthalten.
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Das Antragsverfahren und die Förderung sind gebührenfrei.
Frau M. Roschner
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3611 03371 608 9136 meike.roschner@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle