Freihalten von Gewässern und Ufern

Zuständig

Beschreibung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) im Abstand bis 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde von dem Bauverbot eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung erteilen (siehe Merkblatt Eingriffe in Natur und Landschaft).

Hinweise

Handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben (Bündelungswirkung einer Baugenehmigung), ist zwingend das Aktenzeichen des Bauantrages im Antragsformular einzutragen.
Bitte beachten Sie ferner, dass sich weitere Angaben oder Anträge aus dem Wasserrecht ergeben können (siehe zum Beispiel Merkblatt Bootsstege).

Notwendige Unterlagen

siehe unten anliegende Merkblätter und Antragsformulare.

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Batsch
Sachbearbeiterin Schutzgebiete (Kontrollen), Landschaftspflege und Eingriffsregelung (Nuthe-Urstromtal)
Zimmer: B4.3.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2505 03371 608 9170

Frau V. Czichy
Sachbearbeiterin Landschaftspflege
Zimmer: B4.3.02

03371 608 2509 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)