Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) im Abstand bis 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde von dem Bauverbot eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung erteilen (siehe Merkblatt Eingriffe in Natur und Landschaft).
Handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben (Bündelungswirkung einer Baugenehmigung), ist zwingend das Aktenzeichen des Bauantrages im Antragsformular einzutragen.
Bitte beachten Sie ferner, dass sich weitere Angaben oder Anträge aus dem Wasserrecht ergeben können (siehe zum Beispiel Merkblatt Bootsstege).
siehe unten anliegende Merkblätter und Antragsformulare.
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)
Frau K. Batsch
Sachbearbeiterin Schutzgebiete (Kontrollen), Landschaftspflege und Eingriffsregelung (Nuthe-Urstromtal)
Zimmer: B4.3.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2505 03371 608 9170 kristin.batsch@teltow-flaeming.de
Frau V. Czichy
Sachbearbeiterin Landschaftspflege
Zimmer: B4.3.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2509 03371 608 9170 Vera.Czichy@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle