Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) im Abstand bis 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde von dem Bauverbot eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung erteilen (siehe Merkblatt Eingriffe in Natur und Landschaft).
Handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben (Bündelungswirkung einer Baugenehmigung), ist zwingend das Aktenzeichen des Bauantrages im Antragsformular einzutragen.
Bitte beachten Sie ferner, dass sich weitere Angaben oder Anträge aus dem Wasserrecht ergeben können (siehe zum Beispiel Merkblatt Bootsstege).
siehe unten anliegende Merkblätter und Antragsformulare.
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV)
Frau B. Paul
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.3.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2500 03371 608 9170 birgit.paul@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle