Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder können ab ihrer Geburt bis zum Schuleintritt heilpädagogische Leistungen in Form von mobil/ aufsuchender und ambulanter Frühförderung in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden gewährt, um eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen oder die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern.
Die Beratung der Erziehungsberechtigten und heilpädagogische Diagnostik und Förderung des Kindes erfolgt durch interdisziplinäre Frühförderstellen.
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Für medizinische Diagnostik (z. B. SPZ, Kliniken, Ärzte) und therapeutische Maßnahmen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie, Psychotherapie) sind vorrangig die Krankenkassen zuständig.
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Eingliederungshilfe
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), Eingliederungshilfe
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- formloser Antrag
- ärztliches Attest
keine
Wegweiser Gesundheit und Soziales (u.a. Frühförder- und Beratungsstellen im Landkreis Teltow-Fläming)
Integrationskindertagesstätten
Frau I. Lehn
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.11
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3368 03371 608 9210 i.lehn@teltow-flaeming.de
Frau K. Paul
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.09
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle