Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis.
Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde sowie bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu stellen. Hier erhalten Sie auch die notwendigen Antragsunterlagen.
Anträge dürfen frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters oder vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Die theoretische Prüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen; die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach bestandener theoretischer Prüfung erfolgen.
Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, den Fahrschulen, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild
- Erste-Hilfe-Nachweis (bei Erteilung einer Fahrerlaubnis)
- für die Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- für die Klassen C, C1, C1E, C, CE, D, D1, DE, D1E:
eine ärztliche (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit sowie ein behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), FahrschülerAusbildungsordnung (FahrschAusbO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Nur mit Terminvereinbarung!
Telefonische Terminvereinbarung
Mo. 8 bis 12 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Fr. 8. bis 12 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle