Mit Vollendung des 17. Lebensjahres kann bereits eine Fahrerlaubnis für Pkw (B, BE) erworben werden. Hierzu wird eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die nur im Inland gültig ist. Sie gilt mit der Auflage, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt ist, gefahren werden darf. Die Führerscheinausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre,
- 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis,
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (ab 01.05.2014)
Führt der Fahranfänger einen Pkw ohne von einer eingetragenen Person begleitet zu sein, führt dies zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen (§ 24a StVG gilt entsprechend).
Anträge sind erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde, den Fahrschulen sowie den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen:
- Antrag, Beiblatt zum Antrag mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Unterschrift des Antragssteller
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über 1. Hilfe
- Passbild, biometrisch
- Sehtest
- lesbare Kopie des Führerscheins des Begleiters
- Beiblatt zum Antrag (Bestätigung des Begleiters)
§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist der Direktversand ausgeschlossen
Frau L. Schubert
Sachbearbeiterin Eignung
Zimmer: 16
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 2757 03371 608 9061 laura.schubert@teltow-flaeming.de
Frau C. Thun
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 14
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 -2758 03371 608 9061 christine.thun@teltow-flaeming.de
Frau C. Lindner
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 3
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 2824 03371 608 9061 christin.lindner@teltow-flaeming.de
Frau Kralisch
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 2
Führerscheinstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde
03371 608 2759 03371 608 9061 steffi.kralisch@teltow-flaeming.de
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle