Führerschein, Pflichtumtausch

Zuständig

Beschreibung

Bei Kartenführerscheine die vor dem 19.01.2013, als auch bei den Papierführerscheine die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind gestaffelt umzutauschen. Siehe nachfolgende Aufstellungen.

1. Papierführerscheine
die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, werden NACH DEM GEBURTSJAHR des INHABERS bzw. der Inhaberin getauscht:
1953 bis 1958......bis....19. Januar 2022
1959 bis 1964......bis....19. Januar 2023
1965 bis 1970......bis....19. Januar 2024
1971 bis später....bis....19. Januar 2025
vor 1953 bis 19. Januar 2033

2. Kartenführerscheine
die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind gestaffelt NACH AUSSTELLUNGSDATUM zu tauschen:
1999 bis 2001...bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004...bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007...bis 19. Januar 2028
2008..................bis 19. Januar 2029
2009..................bis 19. Januar 2030
2010..................bis 19. Januar 2031
2011..................bis 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013....bis 19. Januar 2033

Hinweise

Ein Umtausch der Führerscheine muss bis zu den aufgeführten Fristen abgeschlossen sein. Konkret bedeutet das, dass bis zum Ablauf der jeweiligen Frist der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Fahrerlaubnis den neuen Führerschein in der Hand halten muss. Ist die Umtauschfrist abgelaufen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, Gemeinde- o. Stadtverwaltung) sind vorzulegen:

- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate);
- ein biometrisches Passbild
- vorhandener Führerschein;
- wenn vorhanden: alte Nachweiskarten über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK30).

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)