Bei vorhandenem Nachweis der Fahrerlaubnis kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden (gültig bis max. 12 Wochen).
Sollten Sie den verloren gemeldeten Führerschein finden, ist dieser unverzüglich abzuliefern.
Die Beantragung ist formgebunden und kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.
zusätzlich bei Diebstahl:
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Herr N. Patzer
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis/Fahrschulwesen
Zimmer: 17
03371 608 2820 03371 608 9061 fuehrerscheinstelle@teltow-flaeming.de
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle