Bei vorhandenem Nachweis der Fahrerlaubnis kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden (gültig bis max. 12 Wochen).
Sollten Sie den verloren gemeldeten Führerschein finden, ist dieser unverzüglich abzuliefern.
Die Beantragung ist formgebunden und kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.
zusätzlich bei Diebstahl:
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Herr N. Patzer
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis/Fahrschulwesen
Zimmer: 17
03371 608 2820 03371 608 9061 fuehrerscheinstelle@teltow-flaeming.de
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde
Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle