Futtermittelkontrollen

Zuständig

Beschreibung

Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert die Herstellung, den Handel und den Einsatz von Futtermitteln. Ziel ist es:
- gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen,
- die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern,
- Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und
- Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.

Hinweise

Alle landwirtschaftlichen Unternehmen und Nutztierhalter des Landkreises werden regelmäßig durch Betriebs- und Buchprüfungen sowie Probenahmen kontrolliert. Die Futtermittelproben werden auf ihre Inhaltsstoffe, den Gehalt an Zusatzstoffen oder auch den Gehalt an unerwünschten, unzulässigen und auch verbotenen Stoffen untersucht.

Bei vermuteten Verunreinigungen u. ä. von Futtermitteln oder z. B. bei akuten Krankheitszeichen der Tiere (Verdacht Futter) sind Sie verpflichtet, sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Außerdem sind Sie verpflichtet, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming (siehe Ansprechpartner) zu informieren.

Seit 1. Mai 2012 besteht nach § 44a Abs. 3 des LFGB (s. u.) i. V. m. der Mitteilungs-und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) eine formgebundene generelle Mitteilungspflicht für Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen, dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen.

Landwirte übersenden innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der endgültigen Analyseergebnisse die Erfassungstabelle für Futtermittelunternehmen (Formularservice/ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) elektronisch an die u. g. E-Mail-Adresse. Bei einer Höchstgehaltsüberschreitung muss diese Mitteilung unverzüglich erfolgen.

Bitte beachten Sie

Beanstandungen werden in Form von Belehrungen, gebührenpflichtigen Nachkontrollen, Verwarngeldern, Bußgeldern, Verfügungen und Strafanzeigen gemaßregelt. Darüber hinaus sind seit 2006 Verstöße in Form von Sanktionen (Prämienabzügen) innerhalb der Agrarförderung zu ahnden.

Notwendige Unterlagen

- Lieferscheine, Deklarationen (ggf. Rechnungen) für alle Futtermittel (Eingänge und Ausgänge),
- Rationsberechnungen (z.B. wenn Zusatzstoffe mit Mindest- bzw. Höchstgehalten verfüttert werden)
- aktuelle Führung eines Qualitätsmanagementsystems, HACCP/ z.B. QS, QMS (soweit vorhanden)
- Untersuchungsberichte von Futtermitteln (eigene Kontrollen), auch Analysen des Tränkwassers
- Buchführung für Pflanzenschutzmittel, Biozide, aufgetretene Krankheiten und Schädlinge
- Aufbewahrungspflicht jeglicher für Futtermittel relevante Unterlagen: 5 Jahre

Rechtliche Grundlagen

unmittelbar geltendes EU-Recht (nicht abschließend):
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittel-Hygiene-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Futtermittel-Verkehrs-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 1830/2003, 1946/2003 (gentechnisch veränderte Organismen)
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 i. V. m. 378/2005 (Zusatzstoffe)
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (Pestizid-Rückstände)
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001 inkl. Anhang IV (TSE u. Verfütterungsverbote) i. V. m. 956/2008
- Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (EG-Agrarmarktverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Probenahme- und Analyse-Verordnung)

deutsches Recht:
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Futtermittelverordnung (FMV)
- Mitteilungs-und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV)

Links

Ansprechpersonen

Frau D. Fischer
Sachbearbeiterin Futtermittelkontrolle
Zimmer: C1.2.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2216 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

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