Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständig

Beschreibung

Für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, des Fahrlehrergesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes, werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (Link).

Hinweise

Die Übersicht, die Sie über den unten angegebenen Link erreichen, ist eine Serviceleistung / Projekt des Bundesministeriums.

 

 

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)