Im Land Brandenburg ist das Halten und Führen von Hunden in der Hundehalterverordnung geregelt. Insbesondere die Anzeige- und Kennzeichnung von Hunden, das Halten und Führen von gefährlichen Hunden, Leinenpflicht und Maulkorbzwang, Mitnahmeverbotsregelungen, Zucht, Ausbildung und Abrichten von Hunden sind in dieser Verordnung geregelt.
Für die Durchführung und Überwachung dieser Verordnung sind die örtlichen Ordnungsämter der Kommunen zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Diese Verordnung regelt nicht die Haltungsanforderungen von Hunden nach dem Tierschutzgesetz bzw. der Tierschutz-Hundeverordnung.
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
Frau M. Scheller
Sachbearbeiterin
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03
03371 608 2211 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle