Gefahrguttransporte

Zuständig

Beschreibung

Außerhalb von Autobahnen ist eine Fahrbestimmung für Gefahrgutbeförderungen erforderlich:
- bei Gütern der Anlage 1 GGVSE und wenn dort die angegebene Masse
je Beförderungseinheit überschritten wird
- bei Beförderung von Stoffen der Klasse 3, Ziffern 1 bis 5
jeweils Buchstabe a) und b) in Tanks
Eine Fahrwegbestimmung kann für Einzelfahrten oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erteilt werden

Hinweise

Der Fahrweg wird nur für den Landkreis Teltow-Fläming bestimmt. Weitere notwendige Fahrwegbestimmmungen müssen bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden der anderen Landkreise beantragt werden.

Bitte beachten Sie

Fahrwegbestimmungen werden nur für den Landkreis Teltow-Fläming erteilt, d.h. Belade- oder Entladeort liegen im Landkreis oder er wird in der Fahrtroute berührt.

Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag mit Angabe der Gutart, der Be-/Entladestelle, des genauen Fahrweges, des Namens und der Anschrift des Antragstellers, Zeitraum

Rechtliche Grundlagen

§ 7 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE);
Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming;
§ 46 Abs.1 Nr. 11 StVO;

Gebühren

Allgemeinverfügung 25,00 €;
Einzelausnahmegenehmigung 10,20 bis 100,00 €

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)