Außerhalb von Autobahnen ist eine Fahrbestimmung für Gefahrgutbeförderungen erforderlich:
- bei Gütern der Anlage 1 GGVSE und wenn dort die angegebene Masse
je Beförderungseinheit überschritten wird
- bei Beförderung von Stoffen der Klasse 3, Ziffern 1 bis 5
jeweils Buchstabe a) und b) in Tanks
Eine Fahrwegbestimmung kann für Einzelfahrten oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erteilt werden
Der Fahrweg wird nur für den Landkreis Teltow-Fläming bestimmt. Weitere notwendige Fahrwegbestimmmungen müssen bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden der anderen Landkreise beantragt werden.
Fahrwegbestimmungen werden nur für den Landkreis Teltow-Fläming erteilt, d.h. Belade- oder Entladeort liegen im Landkreis oder er wird in der Fahrtroute berührt.
schriftlicher Antrag mit Angabe der Gutart, der Be-/Entladestelle, des genauen Fahrweges, des Namens und der Anschrift des Antragstellers, Zeitraum
§ 7 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE);
Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming;
§ 46 Abs.1 Nr. 11 StVO;
Allgemeinverfügung 25,00 €;
Einzelausnahmegenehmigung 10,20 bis 100,00 €
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle