Geflügelschlachtung

Zuständig

Beschreibung

Die Anforderungen an die Schlachtung von Geflügel richten sich nach der Schlachtzahl.
Man unterscheidet nach der Schlachtung von
a) bis 10 000 Tieren jährlich, hier gelten die Bestimmungen der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung
b) über 10 000 Tieren jährlich, hier gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.

Hinweise

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass jeder Geflügelhalter seinen Geflügelbestand (Tierart/Anzahl) aus tierseuchenrechtlichen Gründen dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Verbraucherschutz zu melden hat.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
VO (EG) Nr. 853/2004

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebO) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)