Die Anforderungen an die Schlachtung von Geflügel richten sich nach der Schlachtzahl.
Man unterscheidet nach der Schlachtung von
a) bis 10 000 Tieren jährlich, hier gelten die Bestimmungen der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung
b) über 10 000 Tieren jährlich, hier gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass jeder Geflügelhalter seinen Geflügelbestand (Tierart/Anzahl) aus tierseuchenrechtlichen Gründen dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Verbraucherschutz zu melden hat.
keine
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
VO (EG) Nr. 853/2004
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebO) in der zurzeit gültigen Fassung.
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2220 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Freitag, 2. Januar 2026
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