Regeln in Form von öffentlich-rechtlichen Geboten oder Verboten sind für ein vernünftiges Miteinander unerlässlich. Mit einer Geldbuße wird das Ziel verfolgt, beim Betroffenen eine nachdrückliche Ermahnung zu bewirken und andere von der Begehung von Ordnungswidrigkeiten abzuhalten.
Wie hoch kann eine Geldbuße sein?
Die Höhe der Buß- und Verwarnungsgelder richtet sich grundsätzlich nach der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit und dem Grad der Vorwerfbarkeit.
Für die Höhe einer Geldbuße gilt ein Rahmen von 5 bis 1.000 Euro, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Allerdings kann durch besondere gesetzliche Bestimmung ein nach oben oder nach unten abweichender Betrag festgelegt werden.
Für den Bereich des Straßenverkehrs wird die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder im Bußgeldkatalog geregelt. Geringfügige Verstöße bis 55 Euro werden als Verwarnung geahndet.
Bei der Festsetzung der Geldbuße sind eventuelle Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg zu berücksichtigen. Dies kann zu einer Erhöhung der Geldbuße führen und in manchen Fällen sogar zur Anordnung eines zusätzlichen Fahrverbotes.
Wenn Sie die Geldbuße nicht zahlen können, stellen Sie bitte in Abstimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Antrag (z. B. auf Ratenzahlung). Bei Gewährung dieses Antrages werden die zu zahlenden Raten von der Behörde festgesetzt.
Frau P. Schliebner
Sachbearbeiterin
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Herr C. Schrödter
Sachbearbeiter
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Herr M. Lummert
Sachbearbeiter
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