Gemeindestraßen sind sowohl Gemeindeverbindungsstraßen, d. h., das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines im Bebauungsplan festgesetzten Baugebietes, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen sowie Ortsstraßen, d. h. die Straßen, die überwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebietes dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Es erfolgt hier eine Beurteilung und fachliche Wertung von Planungen der Gemeinden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange.
Es erfolgt hier eine Beurteilung und fachliche Wertung von Planungen der Gemeinden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange.
Brandenburgisches Straßengesetz
Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15
03371 608 4115 03371 608 9010 kreisentwicklung@teltow-flaeming.de
Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9
03371 608 4118 03371 608 9010 kreisentwicklung@teltow-flaeming.de
Frau C. Neumann
Sachbearbeiterin Verkehrsplanung
Zimmer: 2.OG R.14
03371 608 4116 03371 608 9200 kreisentwicklung@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle