Gemeindestraßen

Zuständig

Beschreibung

Gemeindestraßen sind sowohl Gemeindeverbindungsstraßen, d. h., das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines im Bebauungsplan festgesetzten Baugebietes, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen sowie Ortsstraßen, d. h. die Straßen, die überwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebietes dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Es erfolgt hier eine Beurteilung und fachliche Wertung von Planungen der Gemeinden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange.

Hinweise

Es erfolgt hier eine Beurteilung und fachliche Wertung von Planungen der Gemeinden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz

Ansprechpersonen

Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15

Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde

03371 608 4115 03371 608 9010

Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9

03371 608 4118 03371 608 9010

Frau C. Neumann
Sachbearbeiterin Verkehrsplanung
Zimmer: 2.OG R.14

03371 608 4116 03371 608 9200

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)