Gemeingebrauch nach Wasserrecht

Zuständig

Beschreibung

Die Regelungen des Gemeingebrauches erstrecken sich nur auf oberirdische Gewässer.
Jedermann darf in oberirdischen Gewässern baden, mit Atemgerät tauchen, aus ihnen mit Handgefäßen Wasser schöpfen, Vieh tränken, Schwimmen, darauf Eissport betreiben oder Boot fahren (ohne Motor bis 1,5 Tonnen Wasserverdrängung).
Einschränkungen bestehen hier in der Regel für Trinkwassertalsperren.

Hinweise

Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Untere Wasserbehörde.

Bitte beachten Sie

 

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

 

Gebühren

ohne

Link

 

Bitte beachten Sie

weiteres auch unter erlaubnisfreie Gewässerbenutzung

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 43 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)