Die Regelungen des Gemeingebrauches erstrecken sich nur auf oberirdische Gewässer.
Jedermann darf in oberirdischen Gewässern baden, mit Atemgerät tauchen, aus ihnen mit Handgefäßen Wasser schöpfen, Vieh tränken, Schwimmen, darauf Eissport betreiben oder Boot fahren (ohne Motor bis 1,5 Tonnen Wasserverdrängung).
Einschränkungen bestehen hier in der Regel für Trinkwassertalsperren.
Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Untere Wasserbehörde.
weiteres auch unter erlaubnisfreie Gewässerbenutzung
ohne
§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 43 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
ohne
§ 25 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 43 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Dienstleistung erlaubnisfreie Gewässernutzung
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
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Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle