Genusstauglichkeits- bzw. Gesundheitsbescheinigung

Zuständig

Beschreibung

Das Verbringen von Lebensmitteln zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bedarf gemäß EU-Recht keiner Bescheinigung. Beim Export in Drittländer legen diese die zu bescheinigenden Auflagen fest.

Hinweise

Auf Nachfrage werden auch für den Warenverkehr innerhalb der EU Genusstauglichkeitsbescheinigungen ausgestellt, sofern der Text dem EU-Recht entspricht.

Bitte beachten Sie

In der Regel erfolgt eine Kontrolle vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, SG Lebensmittelüberwachung. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die gewünschte Bescheinigung mindestens eine Woche vorher beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung (zu den üblichen Öffnungszeiten) anzumelden. Sofern Bescheinigungen mit einem frei entworfenen Text gewünscht werden, müssen diese ebenfalls rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt werden.

Notwendige Unterlagen

Die ausgefüllten erforderlichen bzw. gewünschten Genusstauglichkeitsbescheinigungen.

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)