Geschützte Tiere und Pflanzen - Artenschutz

Zuständig

Beschreibung

Die dramatische Abnahme einzelner Tier- und Pflanzenarten führte dazu, diese gesetzlich zu schützen. Um welche Tiere und Pflanzen es sich im Einzelnen handelt, kann man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nachlesen. Neben einem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, werden im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten Schädigungs- und Störungsverbote definiert.

So ist zum Beispiel die Zerstörung von Schwalben- und Hornissennestern oder die Beschädigung von Fledermausquartieren streng verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die untere Naturschutzbehörde jedoch eine Ausnahme oder Befreiung von diesen sogenannten Zugriffsverboten erteilen.

Hinweise

Bei Problemen im Umgang mit besonders oder streng geschützten Arten und bei Fragen zum Genehmigungsverfahren, können Sie sich an die unten genannten Mitarbeiter wenden.

Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Befreiung

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr H. Sommer
Sachbearbeiter Artenschutz (Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Zossen, Am Mellensee, Baruth, Amt Dahme)
Zimmer: B2.3.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2504 03371 608 9170

Frau M. Schön
Sachbearbeiterin Artenschutz (Großbeeren, Ludwigsfelde, Trebbin, Nuthe-Urstromtal, Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf)
Zimmer: B2.3.03

03371 608 2502 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)