Die dramatische Abnahme einzelner Tier- und Pflanzenarten führte dazu, diese gesetzlich zu schützen. Um welche Tiere und Pflanzen es sich im Einzelnen handelt, kann man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nachlesen. Neben einem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, werden im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten Schädigungs- und Störungsverbote definiert.
So ist zum Beispiel die Zerstörung von Schwalben- und Hornissennestern oder die Beschädigung von Fledermausquartieren streng verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die untere Naturschutzbehörde jedoch eine Ausnahme oder Befreiung von diesen sogenannten Zugriffsverboten erteilen.
Bei Problemen im Umgang mit besonders oder streng geschützten Arten und bei Fragen zum Genehmigungsverfahren, können Sie sich an die unten genannten Mitarbeiter wenden.
Formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Herr H. Sommer
Sachbearbeiter Artenschutz (Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Zossen, Am Mellensee, Baruth, Amt Dahme)
Zimmer: B2.3.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2504 03371 608 9170 hans-joachim.sommer@teltow-flaeming.de
Frau M. Schön
Sachbearbeiterin Artenschutz (Großbeeren, Ludwigsfelde, Trebbin, Nuthe-Urstromtal, Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf)
Zimmer: B2.3.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2502 03371 608 9170 miriam.schoen@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle