Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Zuständig

Beschreibung

Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, sind verpflichtet Ihre Tätigkeit anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation. Sie berücksichtigt die berufliche Situation und den Informationsbedarf. Es werden Fragen der sexuellen Gesundheit, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft, zum Infektionsschutz und zu den Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs besprochen. Auf Wunsch bieten wir Unterstützung an und informieren über weitere spezielle Beratungsstellen.

Das Gespräch ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Es wird eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Bescheinigung auf den verwendeten Alias ausgestellt werden.

Hinweise

Die gesundheitliche Beratung kann nur bei persönlichem Erscheinen erfolgen und ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen:
- für Personen unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate
- für Personen über 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gilt als Nachweis, soweit weitere Anmeldungen nach
§ 3 Abs. 2 ProstSchG erforderlich sind.
Zwischen der gesundheitlicher Beratung und der erstmaligen Anmeldung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Sozialarbeiterin vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Teilen Sie uns bitte mit, ob für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung ein Sprachmittler und wenn ja, in welcher Sprache, benötigt wird.

Es erfolgt keine ärztliche Untersuchung.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG))

Gebühren

Keine

Links

Ansprechpersonen

Frau E. Schäfer
Sozialarbeiterin, Luckenwalde/Jüterbog
Zimmer: C0.0.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3892 03371 608 9050

Frau M. Rädel
Sozialarbeiterin, Ludwigsfelde/Zossen
Zimmer: 132

03378 803 608 03378 802 735

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)