Gewässeraufsicht

Zuständig

Beschreibung

Die Gewässeraufsicht, das heißt, die Aufsicht über die Gewässer nehmen die jeweils zuständigen Wasserbehörden, in der Regel die Untere Wasserbehörde, war.
Der Begriff Aufsicht ist sehr weit gefasst. Bitte fragen Sie bei der Unteren Wasserbehörde nach.

Hinweise

Im Zweifel, fragen Sie bitte Ihre Untere Wasserbehörde.

Bitte beachten Sie

Weiteres auch unter dem Begriff "erlaubnisfreie Gewässerbenutzung"

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)