Die Gewässeraufsicht, das heißt, die Aufsicht über die Gewässer nehmen die jeweils zuständigen Wasserbehörden, in der Regel die Untere Wasserbehörde, war.
Der Begriff Aufsicht ist sehr weit gefasst. Bitte fragen Sie bei der Unteren Wasserbehörde nach.
Im Zweifel, fragen Sie bitte Ihre Untere Wasserbehörde.
Weiteres auch unter dem Begriff "erlaubnisfreie Gewässerbenutzung"
ohne
§ 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Sprechzeiten
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Gesonderte Sprechzeiten:
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