Gewässerbenutzung

Zuständig

Beschreibung

Benutzungen im wasserrechtlichen Sinne sind:

- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, so weit dies auf den Zustand des Gewässers oder den Abfluss einwirkt,
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
- Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutagleiten und Ableiten von Grundwasser,
- Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind und
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichem Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen.

Hinweise

Im Zweifel, fragen Sie bitte Ihre Untere Wasserbehörde.

Bitte beachten Sie

Weiteres auch unter dem Begriff "erlaubnisfreie Gewässerbenutzung"

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)