Nach Punkt (1) der Präambel zur EU-Wasserrahmenrichtlinie ist "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss".
Das gesamte Wasserrecht der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ist auf einen ganzheitlichen und nachhaltigen Schutz der Gewässer ausgerichtet.
Der Schutz der Gewässer obliegt jedem Einzelnen - privat und im Arbeitsleben. Es ist alles zu unterlassen, was die Gewässer in ihrer Qualität und Quantität sowie in ihrer Funktion im Naturhaushalt negativ beeinträchtigen könnte.
ohne
§§ 1, 5 und 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
ohne
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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