Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Dieser berät den Benutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen und führt regelmäßige Kontrollen durch, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktionsfähigkeit der Anlage sicher zu stellen.
Die zuständige Wasserbehörde kann die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten einschränken, erweitern oder näher regeln.
ohne
§§ 64 und 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
ohne
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser
Zimmer: A5.3.14
03371 608 2608 03371 608 9170 petra.kraetzsch@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle