Gewässerunterhaltungsverband

Zuständig

Beschreibung

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden agieren im Landkreis Teltow-Fläming vier Verbände. Ihnen obliegt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung für Gewässer II. Ordnung. Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) nehmen sie auch die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung wahr.


Hinweise

Verbände im Landkreis Teltow-Fläming von Nord nach Süd:
Wasser- und Bodenverband (WBV) "Dahme-Notte",
Wasser- und Bodenverband (WBV) "Nuthe-Nieplitz",
Gewässerunterhaltungsverband (GUV) "Obere Dahme-Berste",
Gewässerunterhaltungsverband (GUV) "Kremitz-Neugraben"

Bitte beachten Sie

Bei Problemen mit Wasserständen als Folge mangelnder oder überzogener Unterhaltung wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Verband oder das LfU.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG)
Wasserverbandsgesetz (WVG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Bühmann
Sachbearbeiterin Oberflächengewässer
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2612 03371 608 9170

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)