Auf der Grundlage des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden agieren im Landkreis Teltow-Fläming vier Verbände. Ihnen obliegt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung für Gewässer II. Ordnung. Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) nehmen sie auch die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung wahr.
Verbände von Nord nach Süd:
Wasser- und Bodenverband (WBV) "Dahme-Notte",
Wasser- und Bodenverband (WBV) "Nuthe-Nieplitz",
Gewässerunterhaltungsverband (GUV) "Obere Dahme-Berste",
Gewässerunterhaltungsverband (GUV) "Kremitz-Neugraben"
Bei Problemen mit Wasserständen als Folge mangelnder oder überzogener Unterhaltung wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Verband oder das Landesamt für Umwelt (LfU).
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Gesetz über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG)
Wasserverbandsgesetz (WVG)
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Adressen der Gewässerunterhaltungsverbände
Gewässerunterhaltungsverbände im Geoportal Teltow-Fläming
Wasserverbandsgesetz - WVG
Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden - GUVG
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle