Bemerken Sie Gewässerverunreinigungen jeglicher Art (Öle, Abwasser, Verfärbungen, Fischsterben oder anderes), dann informieren Sie bitte umgehend die Untere Wasserbehörde unter Telefon 03371 608 2613 oder Ihr Ordnungsamt.
In dringenden Fällen helfen auch die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112).
Sehr häufig wird auf "Öl", fluoreszierende, bunt schillernde Beläge, auf Wasseroberflächen hingewiesen. Hierbei handelt es sich sehr häufig nicht um ölige Substanzen, sondern um Eisenverbindungen, die bevorzugt an ufernahen Quellaustritten zu beobachten sind.
Sieht man Öl, dann kann man es nahezu immer auch riechen. Berührt man die schillernde Oberfläche mit einem Stöckchen und die "ölige" Oberfläche zerbricht in kleine Täfelchen, die sich, wenn man das Stöckchen herauszieht, nicht wieder zu einer geschlossenen, einheitlichen Oberfläche verbinden, dann handelt es sich nicht um Öl, sondern Eisenverbindungen. An dem Stöckchen bleibt dann meist ein weißlich grauer Schleim haften. Dieser riecht nicht nach Öl.
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§ 1 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Frau R. Weng
Büromitarbeiterin
Zimmer: A5.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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