Gewerbeabfall

Zuständig

Beschreibung

Nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) besteht die Verpflichtung zur Getrennthaltung und Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unternehmen müssen Papier, Glas, Kunststoff, Metalle, biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle sowie Marktabfälle getrennt halten und anschließend einer Verwertung zuführen.

Werden Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle nicht getrennt gehalten, müssen sie einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, dort wieder aussortiert und einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden.

Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass Unternehmen mindestens einen Restabfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Kommune) oder eines von ihm beauftragten Dritten nutzen müssen. Die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen müssen bei der Anlieferung zudem Annahmekontrollen durchführen, bei der Verwertung eine Quote von 85 Prozent pro Kalenderjahr einhalten und Betriebstagebücher führen.

Hinweise

Detaillierte Auskünfte zum Thema Gewerbeabfall erhalten Sie beim Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV)

Adresse:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Teltowkehre 20
Telefon: 03378 5180 0
Fax: 0337 5180 101

Bitte beachten Sie

Die gewerblichen Abfallerzeuger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Sie müssen sich daher vergewissern, dass Ihre Abfälle tatsächlich ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt werden. Sie endet also nicht bereits bei der Übergabe an einen Transporteur.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl I Seite 2234) in der zur Zeit gültigen Fassung

Gebühren

Bei Entsorgung über den SBAZV gemäß Gebührensatzung des SBAZV

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

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Freitag, 4. Oktober 2024
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