Grünordnungsplan

Zuständig

Beschreibung

Für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen können die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung Grünordnungspläne aufstellen.

Die Grünordnungspläne dienen zur Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes. Sie werden auf der Grundlage des gemeindlichen Landschaftsplanes und des kreislichen Landschaftsrahmenplanes erstellt.

Die Inhalte des Grünordnungsplanes sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bebauungspläne aufgenommen werden.

Soweit kein Bebauungsplan aufgestellt wird, kann die Gemeinde einen Grünordnungsplan als Satzung beschließen.

Hinweise

Der Bebauungsplan oder Grünordnungsplan kann zu den Sprechzeiten im Bauamt und Planungsamt der jeweiligen Gemeinden eingesehen werden.
Bei der Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

ohne

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)