Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zuständig

Beschreibung

Hilfe zur Grundsicherung nach Kapitel IV erhalten alle Personen, die das 65. Lebensjahr sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert und bedürftig sind.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:

1. den für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach § 28 SGB XII,
2. die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entsprechend § 29 SGB XII,
3. die Mehrbedarfe entsprechend § 30 sowie die einmaligen Bedarfe entsprechend § 31 SGB XII,
4. die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entsprechend § 32 SGB XII,

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpersonen bzw. über die angegebenen Links.

Hinweise

Die Höhe der zurzeit maßgeblichen Regelsätze sowie die Vermögensfreigrenzen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Bitte beachten Sie

Im Gegensatz zu den anderen Leistungen nach dem SGB XII ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung antragsabhängig.

Notwendige Unterlagen

- Personalausweis, Schwerbeschädigtenausweis, Meldeauskunft,
- Mietvertrag und aktuelles Mieterhöhungsschreiben,
- Nachweise über jährliche Ausgaben für das Hausgrundstück (z. B. Grundsteuerbescheid, Wasser-, Abwassergebühren, Gebäudeversicherungspolice, Zinsbelastungen, Kehrgebühren (Schornsteinfeger), Abfallzweckverband, Gas, Öl, Heizung
- Versicherungspolicen und letztes Aktualisierungsschreiben (z. B. private Haftpflicht-, Hausratsversicherung)
- aktueller Rentenbescheid, Unterhaltstitel, Wohngeld- bzw. Lastenzuschussbescheid
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate, Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge, Lebensversicherungs- und Renterversicherungspolicen, Auto-, Motorradkaufvertrag)

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 41 ff SGB XII
- Viertes Kapitel -

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Wernicke
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3370 03371 608 9210

Frau U. Reimann
Sachbearbeiterin Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.03

03371 608 3338 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)