Grundsicherungsleistungen

Zuständig

Beschreibung

Personen, die das 65. Lebensjahr, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, erhalten Hilfen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII - Grundsicherung -.

Die Leistungen umfassen
- den maßgeblichen Regelsatz,
- die notwendigen und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,
- Mehrbedarfe für schwerbehinderte Menschen
- einmalige Leistungen, z. B. für Wohnungserstausstattungen.

Vorhandenes Einkommen und Vermögen wird nach Maßgabe des SGB XII auf die möglichen Leistungen angerechnet.

Hinweise

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 Jahre bis 64 Jahre erhalten keine Sozialhilfe, sondern das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Ihre nicht erwerbsfähigen, zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden hilfebedürftigen Angehörigen beziehen Sozialgeld nach § 28 SGB II.
Bedürftige, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld nach dem SGB II und auch keine Leistungen der Grundsicherung erhalten, bekommen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII.


 
Bitte beachten Sie: Die für Sie zutreffenden Leistungen und Sachbearbeiter/-innen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.

Notwendige Unterlagen: Notwendige Unterlagen sind im Einzelfall zu erfragen.

Rechtliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
- Sozialhilfe -
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende -

Gebühren: keine

Link > Hilfen zur Grundsicherung nach dem SGB XII
> Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
>> Deutscher Verein - Das Forum des Sozialen

Infomaterial: 4. Handlungsempfehlung zu den angemessenen Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) und nach § 35 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, (SGB XII)

Weitergewährung von Grundsicherungsleistungen



Bitte beachten Sie

Die Zuständigkeiten der Ansprechpartner:

Frau Christel Ludwigsfelde, Baruth
Frau Knaak Niedergörsdorf, Jüterbog
Frau Entrich Am Mellensee, Dahme / Niederer Fläming, Trebbin, außerkreislich
Frau Schulze Luckenwalde
Frau Reimann Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf, Baruth
alle Ansprechpartner Zossen, Nuthe-Urstromtal

Ansprechpersonen

Frau D. Schulze
Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3325 03371 608 9210

Frau N. Knaak
Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3349 03371 608 9210

Frau U. Reimann
Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3338 03371 608 9210

Frau M. Christel
Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3345 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)