Auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming werden Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht.
Der Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen muss vom Landwirtschaftsamt geprüft werden.
Ergibt die erste Vorprüfung, dass der potenzielle Käufer von landwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt ist, werden Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.
Dann können Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, ihr Erwerbsinteresse schriftlich bis zur angegebenen Frist mitteilen.
Durch diese Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf den Flächenerwerb.
Erlass des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.1.2017
Frau I. Bednarczyk
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4724 03371 608 9500 ilona.bednarczyk@teltow-flaeming.de
Frau M. Kukel
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.03
03371 608 4723 03371 608 9500 mandy.kukel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle