Grundwasser ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.
In Abgrenzung zum Bergrecht sollte die Grenze nach unten jedoch zweckmäßiger Weise dort gezogen werden, wo das Grundwasser nicht mehr aktiv am wasserhaushaltlichen Geschehen teilnimmt.
Grundwasser ist ein Gewässer im Sinne des Wasserrechtes.
ohne
§§ 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
ohne
Frau C. Guhlke
Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung
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Freitag, 2. Mai 2025
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