Grundwasserabsenkung

Zuständig

Beschreibung

Eine Grundwasserabsenkung wird in der Regel immer dann erforderlich, wenn die Gründungssohle eines Bauwerkes zum Zeitpunkt der Bauausführung dichter als zirka 0,5 Meter an das Grundwasser heranreicht (freier Grundwasserspiegel) oder durch seitlich zuströmendes Grundwasser die Baugrube geflutet wird (sogenanntes Schichtenwasser oder Hangwasser, auch Niederschläge).

Hinweise

Wird eine Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich, muss also mehr Grundwasser entnommen werden, als der Baugrube bis zum Erreichen des erforderlichen Absenkzieles wieder zuströmt, ist dies eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Darüber muss die zuständige Wasserbehörde entscheiden.
Orientierend gelten in Brandenburg solche Grundwasserabsenkungen als erlaubnisfrei, bei denen nicht mehr als 10 Kubikmeter Wasser pro Stunde über einen Zeitraum von 30 Tagen entnommen werden.

Bitte beachten Sie

Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt Grundwasserabsenkungen

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 9, 12 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

03371 608 2606 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)