Der Verkehrswert von Grundstücken ist für die unterschiedlichsten Anlässe von Bedeutung (z. B. für Verkaufsverhandlungen, für die Beleihung von Grundstücken, für gerichtliche Verfahren usw.)
Der Begriff "Verkehrswert" wird im Baugesetzbuch definiert. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse gehören
- die Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken (gemäß § 193 Baugesetzbuch),
- die Erstellung von Gutachten über ortsübliche Nutzungsentgelte (auf Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung) und
- die Erstattung von Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau (auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes).
Nach dem Baugesetzbuch sind in Bezug auf die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken antragsberechtigt:
- zuständige Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Baugesetzbuch (z. B. Gemeinde, Umlegungsausschuss, Sanierungs- und Entwicklungsträger),
- zuständige Behörden für die Feststellung des Wertes oder von Entschädigungen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Finanzbehörde, Enteignungsbehörde),
- Eigentümer, gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte,
- Gerichte und Justizbehörden.
Nach der Nutzungsentgeltverordnung und dem Bundeskleingartengesetz liegt die Antragsberechtigung jeweils bei :
- dem Eigentümer und
- dem Nutzer.
schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Baugesetzbuch (BauGB)
Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Die Gebühren für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens werden gemäß der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) erhoben und sind neben einer Grundgebühr abhängig von der Höhe des jeweils ermittelten Verkehrswertes.
Frau A. Thätner
Amtsleiterin
Zimmer: C7.1.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4200 03371 608 9090 katasteramt@teltow-flaeming.de
Frau C. Prokopp
Geschäftsstellenleiterin des Gutachterausschusses
Zimmer: C7.1.15
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4299 03371 608 9221 carola.prokopp@teltow-flaeming.de
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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