Haltung von Bienen

Zuständig

Beschreibung

Die Honigbiene ist die wichtigste und nützlichste Tierart für die Bestäubung der Mehrzahl unserer 2000 bis 3000 heimischen Blütenpflanzen. Das schließt Wild- und Naturpflanzen ein. Diese perfekte Partnerschaft zwischen Biene und Pflanze ist das Ergebnis einer mehr als 100 Millionen Jahre währenden gemeinsamen Entwicklung. Wird die Verbindung gedankenlos zerstört, ist keine Ersatzlösung möglich. Eine Katastrophe wäre die Folge.

Bienenkrankeiten und -parasiten, wie die Varroatose, die Amerikanische Faulbrut oder der kleine Beutenkäfer gefährden zunehmend die Bienenbestände.
Daher sind diese Tierseuchen anzeige- und bekämpfungspflichtig.

Hinweise

Durch gezielte Untersuchungsmaßnahmen (Monitoring) wird der Gesundheitszustand der Bienen überwacht.

Bitte beachten Sie

Wer Bienen halten will, hat die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Wer mit Bienenvölker wandert oder Völker verkaufen möchte benötigt eine Amtstierärztliche Bescheinigung. Voraussetzung ist eine mikrobiologische Untersuchung der Völker)

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Tierseuchengesetz, Bienenseuchen-Verordnung

Gebühren

keine

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)