Haltung von Geflügel

Zuständig

Beschreibung

Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Laufvögeln, Wachteln, Fasanen und Pfauen müssen spätestens mit Beginn der Tierhaltung diese beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Weiterhin muss dem Amt mitgeteilt werden, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Geflügelhalter sind unter anderem verpflichtet, ein Register über Geflügelzugänge und -abgänge zu führen.

Rechtliche Grundlagen

Geflügelpestverordnung
Viehverkehrsverordnung

Gebühren

nach Gebührenordnung

Ansprechpersonen

Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2215 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)