Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Laufvögeln, Wachteln, Fasanen und Pfauen müssen spätestens mit Beginn der Tierhaltung diese beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Weiterhin muss dem Amt mitgeteilt werden, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Geflügelhalter sind verpflichtet, ein Register über Geflügelzugänge und -abgänge zu führen.
Rechtliche Grundlagen : Geflügelpestverordnung
Viehverkehrsverordnung
Geflügelpestverordnung
Viehverkehrsverordnung
keine
Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2235 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle