Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Laufvögeln, Wachteln, Fasanen und Pfauen müssen spätestens mit Beginn der Tierhaltung diese beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Weiterhin muss dem Amt mitgeteilt werden, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Geflügelhalter sind unter anderem verpflichtet, ein Register über Geflügelzugänge und -abgänge zu führen.
Geflügelpestverordnung
Viehverkehrsverordnung
nach Gebührenordnung
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle