Hausbrunnen

Zuständig

Beschreibung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deswegen muss seine Qualität sorgfältig geprüft werden.
Eine Trinkwasserversorgungsanlage ist nach den Regeln der Technik zu installieren und zu betreiben. Die Planung und Ausführung muss rechtzeitig angezeigt werden. Das Gesundheitsamt kontrolliert auch vor Ort, diese Überprüfungen sind gebührenpflichtig.

Hinweise

Es ist anzuzeigen:
1. Errichtung einer Trinkwasserversorgungsanlage
2. erstmalige oder Wiederinbetriebnahme
3. bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
4. Eigentümer- oder Nutzungsrechtwechsel auf eine andere Person
5. Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage bzw. Anschluss an ein zentrales Trinkwassernetz

Bitte beachten Sie

Die Anzeige einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 1. bis 4. ist dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 5. ist dem Gesundheitsamt innerhalb von drei Tage schriftlich anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen

ggf. Schichtenverzeichnis des Bohrbrunnens, wasserrechtliche Erlaubnis, Einsatz von Rohrmaterial, Wasseraufbereitungsanlagenunterlagen

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG) vom 23. April 2008 (GVBl. I, S. 95)

Gebühren

Entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22. November 2011 (GVBl. II Nr. 77)

Link

>> Infektionsschutzgesetz (IfSG)
>> Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BdgGDG)

Ansprechpersonen

Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3819 03371 608 9050

Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.02

03371 608 3822 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)