Hausschlachtung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung)

Zuständig

Beschreibung

Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten.
Fleisch aus Hausschlachtungen darf weder gegen Entgelt noch kostenlos und auch nicht als Direktvermarktung an Dritte abgegeben werden; d. h., es darf ausschließlich im Haushalt des Tierbesitzers verbraucht werden.

Hinweise

Jede Hausschlachtung unterliegt ausnahmslos der Untersuchungspflicht und muss daher zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemeldet werden. Der Landkreis Teltow-Fläming ist in Untersuchungsbezirke eingeteilt; für jeden Untersuchungsbezirk ist ein amtlicher Tierarzt benannt. Dieser regelt auch im Bedarfsfall eigenständig seine Vertretung.

Die Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat beim für den Untersuchungsbezirk zuständigen Untersucher rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu erfolgen.

 

Bitte beachten Sie

Klicken Sie auf "Fleischbeschaubezirke", um den für Ihre Gemeinde zuständigen Untersucher zu erfahren.
Für die Schlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Rindern benötigen Sie eine Registriernummer nach der Viehverkehrs-Verordnung, welche beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, SG Verbraucherschutz, vor der Schlachtung zu erfragen ist.

Notwendige Unterlagen

bei Rindern: Rinderpass/Stammdatenblatt
Sachkundebescheinigung des Schlachtenden

Rechtliche Grundlagen

Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebO MLUV) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau C. Bader
Sachbearbeiterin Fleischbeschau/Verbraucherschutz/Abrechnung
Zimmer: C1.0.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2224 03371 608 9040

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)