Havarien

Zuständig

Beschreibung

Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers müssen bei Unfällen und Schadensfällen, bei denen es zur Freisetzung und/oder zum Versickern von umweltgefährdenden Stoffen kommt, zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Sofortmaßnahmen getroffen werden.

Gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Weiterhin besteht nach dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) eine Anzeigepflicht, sofern wassergefährdende Stoffe in nicht nur unbedeutender Menge an Leitungen, Anlagen, Fahrzeugen austreten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass derartige Stoffe in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder zum Beispiel den Keller ausgetreten sind.

Hinweise

Eine Meldung ist unverzüglich an die Polizei oder die Feuerwehr abzugeben:
Polizei Notruf 110
Feuerwehr Notruf 112

Die Leitstelle leitet die Meldung nach einem internen Bereitschaftsplan an die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (UABB) oder an die Untere Wasserbehörde (UWB) weiter.
Aufgabe der UABB und der UWB ist es dann, den Schaden zu beurteilen und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers einzuleiten.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502) in der derzeit gültigen Fassung

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/09, Seite 175) in der derzeit gültigen Fassung

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) vom 13. Juli 1994 (GVBl. Seite 302) in der derzeit gültigen Fassung

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Ansprechpersonen

Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2408 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

03371 608 2411 03371 608 9170

Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2406 03371 608 9170

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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14943 Luckenwalde

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