Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers müssen bei Unfällen und Schadensfällen, bei denen es zur Freisetzung und/oder zum Versickern von umweltgefährdenden Stoffen kommt, zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Sofortmaßnahmen getroffen werden.
Gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Weiterhin besteht nach dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) eine Anzeigepflicht, sofern wassergefährdende Stoffe in nicht nur unbedeutender Menge an Leitungen, Anlagen, Fahrzeugen austreten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass derartige Stoffe in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder zum Beispiel den Keller ausgetreten sind.
Eine Meldung ist unverzüglich an die Polizei oder die Feuerwehr abzugeben:
Polizei Notruf 110
Feuerwehr Notruf 112
Die Leitstelle leitet die Meldung nach einem internen Bereitschaftsplan an die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (UABB) oder an die Untere Wasserbehörde (UWB) weiter.
Aufgabe der UABB und der UWB ist es dann, den Schaden zu beurteilen und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers einzuleiten.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502) in der derzeit gültigen Fassung
Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/09, Seite 175) in der derzeit gültigen Fassung
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) vom 13. Juli 1994 (GVBl. Seite 302) in der derzeit gültigen Fassung
Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz - BbgAbfBodG
Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Dienstleistung Unfälle
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10
03371 608 2406 03371 608 9170 andreas.isenberg@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle