Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, Erlaubnis zur Ausübung nach Aktenlage

Zuständig

Beschreibung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, nach Prüfung der Aktenlage ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt (in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat).

Hinweise

Mindestalter: 25 Jahre

Bitte beachten Sie

Es ist eine persönliche Antragstellung im Gesundheitsamt notwendig, bei der ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen ist.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis,
Lebenslauf,
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat),
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Monat),
Schulzeugnis (mind. Abschluss 8. Klasse),
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut/in",
Nachweis einer vierjährigen beruflichen Tätigkeit als Physiotherapeut/in
Erklärung, die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben zu wollen
Nachweis einer 60-stündigen Nachqualifikation oder Osteopathie-Weiterbildung (konkrete Auskünfte erteilt Frau Fellenberg)

weitere Grundlage:
Kriterienkatalog zur Erteilung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie nach Aktenlage vom 11.11.2016,

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251), in der derzeit gültigen Fassung,
Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12),
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz in der Fassung vom 18.04.1975 (BGBI. I S. 967), in der derzeit gültigen Fassung

Gebühren

Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis nach Prüfung der Aktenlage, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, ist gebührenpflichtig. Vom Gesundheitsamt werden 141 Euro erhoben. Die Gebührenerhebung beruht auf der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung MSGIV vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II Nr. 80), Tarifstelle 7.13.3.2. Für einen Ablehnungsbescheid ist eine Gebühr von 106 Euro zu entrichten.

Ansprechpersonen

Frau A. Fellenberg
Sachbearbeiterin Medizinalaufsicht
Zimmer: C0.1.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3807 03371 608 9050

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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