Hilfe zum Lebensunterhalt

Zuständig

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III erhalten Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld nach den SGB II und auch keine Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten und bedürftig sind.
Der gesamte Bedarf des notwendige Lebensunterhalts, mit Ausnahme von Leistungen zur Unterkunft und Heizung wird nach Regelsätzen erbracht. Die Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.

Hinweise

Einmalige Leistungen wie für Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Hausrat und besonderen Anlässe waren bislang einzeln zu beantragen und zu bewilligen. Künftig werden diese einmaligen Leistungen pauschal mit in den Regelsatz einbezogen und in einem monatlich auszuzahlenden Gesamtbetrag zusammengefasst. Lediglich für den Bedarf von Erstaustattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind einmalige Beihilfen vorgesehen.

Bitte beachten Sie

Die Höhe der zurzeit maßgeblichen Regelsätze sowie die Vermögensfreigrenzen finden Sie auf unserem Merkblatt.

Notwendige Unterlagen

- Personalausweis, Schwerbeschädigtenausweis, Meldeauskunft,
- Mietvertrag und aktuelles Mieterhöhungsschreiben,
- Nachweise über jährliche Ausgaben für das Hausgrundstück (z. B. Grundsteuerbescheid, Wasser- Abwassergebühren, Gebäudeversicherungspolice, Zinsbelastungen, Kehrgebühren Schornsteinfeger)
- Versicherungspolicen und letztes Aktualisierungsschreiben (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausratsversicheung)
- Aktueller Einkommensnachweis (z. B. Ausbildungsvergütung, Arbeitslosengeld-Bescheid, Krankengeldbescheid, Unterhaltstitel, Wohngeld- bzw. Lastenzuschussbescheid, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate, Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge, Lebensversicherungs- und Renterversicherungspolicen, Auto- Motorradkaufvertrag)

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), §§ 27-39 SGB XII
- Drittes Kapitel -

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau I. Wernicke
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3370 03371 608 9210

Frau D. Schulze
Sachbearbeiterin Gundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.07

03371 608 3325 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)