Hilfe nach § 34 SGB XII können Empfänger einer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie sonstige Personen, die eine entstandene Notlage mit eigenen Mitteln oder mit Hilfe anderer nicht beseitigen können, erhalten.
Eine Hilfe kann nicht erbracht werden, wenn die nachfragende Person nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen zur Beseitigung der Notlage ausreichenden Kredit von einem Kreditinstitut in Anspruch nehmen kann.
Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.
Die Höhe der zurzeit maßgeblichen Regelsätze sowie die Vermögensfreigrenzen finden Sie in unseren Merkblättern.
Personalausweis, Schwerbeschädigtenausweis, Meldeauskunft,
Mietvertrag und aktuelles Mieterhöhungsschreiben,
Nachweise über jährliche Ausgaben für das Hausgrundstück (z.B. Grundsteuerbescheid, Wasser- Abwassergebühren, Gebäudeversicherungspolice, Zinsbelastungen, Kehrgebühren Schornsteinfeger)
Versicherungspolicen und letztes Aktualisierungsschreiben (z.B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausratsversicheung)
Aktueller Einkommensnachweis (z.B. Ausbildungsvergütung, Arbeitslosengeld I - Bescheid, Krankengeldbescheid, Unterhaltstitel, Wohngeld- bzw. Lastenzuschussbescheid, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid)
Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate, Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, BAusparverträge, Lebensversicherungs- und Renterversicherungspolicen, Auto- Motorradkaufvertrag)
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 34 SGB XII
- Drittes Kapitel -
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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14943 Luckenwalde
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle