Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen/Miet- und Energieschulden, Räumungsklagen

Zuständig

Beschreibung

Hilfe nach § 34 SGB XII können Empfänger einer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie sonstige Personen, die eine entstandene Notlage mit eigenen Mitteln oder mit Hilfe anderer nicht beseitigen können, erhalten.

Eine Hilfe kann nicht erbracht werden, wenn die nachfragende Person nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen zur Beseitigung der Notlage ausreichenden Kredit von einem Kreditinstitut in Anspruch nehmen kann.

Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Hinweise

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.

Bitte beachten Sie

Die Höhe der zurzeit maßgeblichen Regelsätze sowie die Vermögensfreigrenzen finden Sie in unseren Merkblättern.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, Schwerbeschädigtenausweis, Meldeauskunft,

Mietvertrag und aktuelles Mieterhöhungsschreiben,

Nachweise über jährliche Ausgaben für das Hausgrundstück (z.B. Grundsteuerbescheid, Wasser- Abwassergebühren, Gebäudeversicherungspolice, Zinsbelastungen, Kehrgebühren Schornsteinfeger)

Versicherungspolicen und letztes Aktualisierungsschreiben (z.B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausratsversicheung)

Aktueller Einkommensnachweis (z.B. Ausbildungsvergütung, Arbeitslosengeld I - Bescheid, Krankengeldbescheid, Unterhaltstitel, Wohngeld- bzw. Lastenzuschussbescheid, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid)

Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate, Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, BAusparverträge, Lebensversicherungs- und Renterversicherungspolicen, Auto- Motorradkaufvertrag)

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 34 SGB XII
- Drittes Kapitel -

Ansprechpersonen

Frau L. Rhode
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3351 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)